Häufige Fragen zum Naturpark
Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und lesen Sie sich schlau:
Was bringt ein Naturpark?
„Regionaler Naturpark“ ist ein Förderinstrument des Bundes, das sich in 17 Regionen der Schweiz als Erfolgsmodell bewiesen hat. Eine Studie (der Managementplan der ZHAW) hat ergeben, dass auch das Oberbaselbiet grosses Potential für die Errichtung eines Naturpark aufweist. Ein Naturpark:
- fördert die Zusammenarbeit und stärkt die Region auf allen Ebenen
- stärkt die Regionalwirtschaft (Landwirtschaft, Tourismus und Gewerbe)
- fördert die Kulturlandschaft und die Biodiversität
- ermöglicht eine gemeinsame Gestaltung der Zukunft auf dem Prinzip der Freiwilligkeit
- schafft Identität
Was braucht es, damit der Naturpark Baselbiet zustande kommt?
Die 56 Oberbaselbieter Gemeinden und ihre Einwohnergemeindeversammlungen entscheiden über einen Beitritt zum Naturpark. Zustande kommt der Naturpark, wenn Gemeinden mit einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 100 Quadratkilometern den Beitritt beschliessen. Lücken innerhalb dieser Fläche stellen kein Hindernis dar. Danach reicht der Kanton beim Bund das Gesuch für die Errichtung des Parks ein.
Wie wird der Naturpark finanziert? Wie viel bezahlen die Gemeinden?
Die Fördermittel von Bund und Kanton sowie die vom Park selbst erwirtschafteten Mittel machen 80% des Parkbudgets aus. Die Gemeinden tragen mit ihren Mitgliederbeiträgen 20% ans Parkbudget bei beziehungsweise max. CHF 5.- pro Einwohner:in. Die erwähnten 80% werden nur zu einem sehr kleinen Teil für Verwaltung/Geschäftsstelle eingesetzt. Der ganze Rest kommt den Projekten (und damit wieder den Gemeinden) zugute.
Das Rechenbeispiel der Gemeinde Arboldswil, auf 5 Jahre gerechnet, mit konkreten und realistischen Projekten versehen, zeigt: Die Gemeinde setzt in 5 Jahren total CHF 15‘000.- an Mitgliederbeiträgen ein. Die Gemeinderechnung wird in der gleichen Zeit um gesamthaft über CHF 30‘000.- entlastet.
Welche Phasen durchläuft das Projekt?
Beitrittsphase (bis Dez. 2024):
- Beschluss durch die Einwohnergemeindeversammlung in beitrittswilligen Gemeinden
- Falls ein Antrag aus der Bevölkerung an der Versammlung gestellt wird: Entscheid in Q1/2 2025, und eventuell Gesuch um Verschiebung der Gesuchseinreichung beim Bund
- Wenn der Perimeter von 100km2 erreicht ist: Regierungsrat übergibt Vorlage „finanzielle Beteiligung Kanton“ an den Landrat
Übergangsjahr (2025)
- Landrat behandelt Finanzierungsvorlage des Regierungsrats
- Einreichung Gesuch Naturpark Baselbiet für Errichtungsphase via Regierungsrat an den Bund
- Vorbereitungsarbeiten für Errichtungsphase
- Keine Kosten für die Gemeinden
Errichtungsphase (2026-2028)
- Voraussetzung: Genehmigung Gesuch durch den Bund
- Gemeinden budgetieren erstmals für das Rechnungsjahr 2026 den Parkbeitrag
- Aufbau Parkorganisation (Vereinsgremien, Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit BL Tourismus, Anlaufstelle usw.)
- Gemeinden handeln Park-Charta / Parkvertrag zwischen Verein und Gemeinden aus; Verabschiedung an Mitgliederversammlung (darin halten die Gemeinde die Mehrheit)
- Gemeinden legen Parkcharta/Parkvertrag der Gemeindeversammlung vor (Planung: Ende 2027)
- Gemeinden und weitere stellen Projektanträge für Naturpark -> Entscheid Vorstand -> Umsetzung der Projekte durch Gesuchsteller:in und Geschäftsstelle
Betriebsphase (2029-2039)
- Betrieb des Parks nach Massgabe von Parkcharta/Parkvertrag, Statuten und Organisationsreglement des Vereins
- Gemeinden und weitere stellen Projektanträge für Naturpark -> Entscheid Vorstand -> Umsetzung der Projekte durch Gesuchsteller:in und Geschäftsstelle
Warum sind im vorgeschlagenen Perimeter so viele Gemeinden mit dabei?
Die mögliche Fläche des zukünftigen Naturparks umfasst 56 Gemeinden: Ganzer Bezirk Sissach, ganzer Bezirk Waldenburg sowie Gemeinden vom Bezirk Liestal. Dieser Perimenter geht auf einen Evaluationsprozess in der Vorprojektierungsphase (2022) zurück. Der Managementplan der ZHAW (2024) ist in der entsprechenden Grösse umgesetzt. Die Bewertung der Qualität von Natur und Landschaft ergab, dass im Parkperimeter zahlreiche Natur- und Kulturwerte schützenswert und von nationaler Bedeutung sind. Die Marktpotenziale für die Land- und Forstwirtschaft, das Gewerbe und den Tourismus im Perimeter sind hoch.
Generiert ein Naturpark tatsächlich zusätzliche Wertschöpfung?
Mit Studien bzw. wissenschaftlichen Arbeiten ist diese Frage in vielen regionalen Naturpärken, die in der Schweiz bereits existieren, untersucht worden. Die unten verlinkte Bachelorarbeit zum Naturpark Schaffhausen gelangte 2021 zu folgendem Hauptfazit: „Die Untersuchung hat ergeben, dass es sich für eine Gemeinde auch wirtschaftlich lohnt, Mitglied im RNPSH [Regionaler Naturpark Schaffhausen] zu sein.“
Müssen die Gemeinden Einschränkungen/ Vorgaben z.B. bei den Zonenplänen befürchten?
Der Naturpark setzt die Vorgaben des Bundes in der Charta bzw. im Parkvertrag um. Diese bilden die Grundlage für alles, was im Park geschieht. Über die Ausgestaltung von Charta/Parkvertrag entscheidet der Trägerverein, in welchem die Gemeinden die Mehrheit haben. Genehmigt werden Charta und Parkvertrag durch die Gemeindeversammlungen der Parkgemeinden.
Die Gemeinden selbst (mit ihrer Mehrheit in den Naturparkgremien) entscheiden also darüber, wie die Charta ausgestaltet wird. Am Beispiel Schaffhausen: Der Naturpark kann dort keine direkten Vorgaben an Zonenplanungen machen. Auch nicht auf indirektem oder anderem Wege. Auch der kant. Richtplan spricht der Naturparkorganisation keine solche Kompetenz zu. Er enthält inhaltlich auch keine weitergehenden Bestimmungen, als dies die Naturparkcharta und der Parkvertrag vorsehen.
Müssen unsere Landwirte weitere Einschränkungen und Vorgaben befürchten?
Es gilt: „Wer als Landwirtin/Landwirt mit dem Park nichts zu tun haben will, hat auch nichts damit zu tun.“ Ob ein Landwirtschaftsbetrieb beim Park mitmachen möchte, ist ein freier unternehmerischer Entscheid, der zu respektieren ist.
Landwirtschaftsbetriebe, die den Entscheid fällen, am Park mit Projekten oder dem Label zu partizipieren, profitieren auch davon. Am Beispiel des Naturparks Schaffhausen: Rund ein Viertel der Bauernbetriebe im Perimeter machen beim Naturpark mit. Zirka drei Viertel der Betriebe sind nicht dabei – und haben keinerlei Einschränkungen oder Vorgaben vom Park.
Gibt es Doppelspurigkeiten mit Baselland Tourismus und anderen Organisationen?
Die Geschäftsstelle des Naturparks wird von der VBS Verbands Services AG, einer Unternehmung des Hauses der Wirtschaft, betrieben. Und zwar in Zusammenarbeit mit Baselland Tourismus. Damit ist die inhaltliche Koordination sichergestellt, Doppelspurigkeiten werden von Anfang an vermieden.
Die bisher schon wirksame und gute Arbeit von Baselland Tourismus kann damit noch verstärkt werden. Ausserdem werden mit dem Naturpark keine bisher schon laufenden Projekte verdrängt. Diese werden vielmehr verstärkt – im Falle von „Genuss für Stadt und Land“ sogar ergänzt, läuft die Projektfinanzierung doch 2027 aus.
Sie möchten weitere Infos lesen? Dann empfehlen wir Ihnen die Informationen an die Gemeinden oder den ausführlichen Managementplan der ZHAW.